HL7 Mitteilungen
Die aktuelle Ausgabe

Nummer: 29

Jahrgang 2011
25. Oktober 2011
Auflage: 800

Erhältlich über die Geschäfts- stelle.

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Unsere Förderer:
 KalenderKalender des Interoperabilitätsforums, HL7-Deutschland, IHE-Deutschland und dem Kompetenznetz eHealth-Standards

 Der erste
Euopäische Newsletter
"HL7 Europe News" (PDF) ist erschienen.


Unsere HL7-Standards DVD 10/2010 können Mitglieder ab sofort anfordern.



Unser HL7 Wiki ... mit der Enzyklopädie für Informationstechnologie im deutschen / deutschsprachigen Gesundheitswesen, Infos zum Interoperabilitätsforum
und den Projektgruppen...



HL7 Deutschland hat eine neue Infobroschüre herausgebracht. Sie können Sie hier downloaden oder als Mitglied auch ein gedrucktes Exemplar kostenlos über die Geschäftsstelle erhalten.
Veranstaltungen

26. - 27. März 2012
Interoperabilitätsforum / TC-Arbeit

18. und 19. Juni 2012
Interoperabilitätsforum / TC-Arbeit

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Interoperabilitätsforum / TC-Arbeit

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HL7 / IHE Jahrestagung

 

 
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Mitgliedsbeiträge
Die HL7-Benutzergruppe erhebt jährliche Mitgliedsbeiträge in Abhängigkeit von der Art der Mitgliedschaft.

In den vergangenen Jahren wurden Informationsmaterialien und Arbeitswerkzeuge für den Umgang mit dem HL7-Standard erarbeitet. Diese werden neuen Mitgliedern nach Zahlung der Aufnahmegebühr zur Verfügung gestellt.

Die Mitgliedsbeiträge sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Mitgliedsbeiträge (gültig ab01.01.2011)
Kategorie  

HL7 Förderer

 

Jahresbeitrag 2.500 Euro

HL7-Förderer unterstützen die Arbeit der HL7-Benutzergruppe in besonderer Weise. HL7-Förderer haben das Recht, die überlassenen Unterlagen über den Standard in vollem Umfang für kommerzielle Aufgabenstellungen zu nutzen und Informationen über HL7 an Kunden weiterzugeben.

Ihre Vorteile

  • HL7-Förderer können regelmäßig kostenlos in den HL7-Mitteilungen eine Schwarz-Weiß-Anzeige von 1/4 Seite veröffentlichen
  • Bis zu zwanzig Exemplare einer jeden Ausgabe der HL7-Mitteilungen
  • Besondere Nennung mit Logo auf der HL7 Homepage und in den Mitteilungen
  F1






Korporative Mitglieder (HL7-Anbieter / Organisationen)

 

Jahresbeitrag 600 Euro


Korporative Mitglieder dieser Kategorie haben das Recht, die überlassenen Unterlagen über den Standard in vollem Umfang für kommerzielle Aufgabenstellungen zu nutzen und Informationen über HL7 an Kunden weiterzugeben

Ihre Vorteile

  • Mitglieder dieser Kategorie erhalten bis zu zehn Exemplare der HL7-Mitteilungen an namentlich benannte Mitarbeiter
  K1






Krankenhäuser und gemeinnützige Organisationen 

Jahresbeitrag 350 Euro

Mitglieder dieser Kategorie können alle erhaltenen Informationen in vollem Umfang für die eigenen Anwendungen nutzen und von der HL7-Benutzergruppe überlassene Informationen an Mitarbeiter uneingeschränkt weitergeben

Ihre Vorteile

  • Mitglieder dieser Kategorie erhalten bis zu drei Exemplare der HL7-Mitteilungen an namentlich benannte Mitarbeiter 
  K2






Persönliche Mitglieder
 

Jahresbeitrag 75 Euro

Persönliche Mitglieder erhalten die HL7-Unterlagen nur für den eigenen Bedarf. Eine Weitergabe an andere Interessenten bzw. eine kommerzielle Nutzung der überlassenen Informationen ist nicht gestattet. Persönliche Mitglieder erhalten bei Veranstaltungen in der Regel keine weiteren Vergünstigungen

Ihre Vorteile

  • Mitglieder dieser Kategorie erhalten ein Exemplar der HL7-Mitteilungen
  P1

 

Aufnahmegebühren und sonstige Regelungen
Als Aufnahmegebühr wird eine Verwaltungskostenpauschale von 50 € erhoben.

Neue Mitglieder erhalten bereits verfügbare Materialien wie Informationbroschüre, Standards-DVD mit der HTML-Fassung der Version 2, dem Version-3-Standard etc. nach Eingang der Aufnahmegebühr.

Bei einem Antrag auf Mitgliedschaft nach dem 1.7. eines Jahres wird nur 50% der ersten Jahresgebühr in Rechnung gestellt.

Bei einem Antrag auf Mitgliedschaft nach den 1.11. eines Jahres wird ein Jahresbeitrag für das Folgejahr in Rechnung gestellt.

Der Vorstand ist ermächtigt, im Rahmen der Mitgliederwerbung zeitlich begrenzte Rabattaktionen für den Mitgliedsbeitrag des ersten Jahres und Aufnahmegebühr zu beschließen.

Gültigkeit
Die Beitragsordnung tritt mit dem Rechnungsjahr 2011 in Kraft.

 
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