» Startseite
  » Aktuelles
  » Organisation
  » Technische Komitees
TC Konformität und Zertifizierung
TC Version 3
TC Terminologien
Anfrage
Ballot
TC XML-Anwendungen (aufgelöst)
  » Projektbüro
  » Publikationen
  » Veranstaltungen
  » Links
  » Mitglied werden
  » HL7 Weltweit
  » Intranet
  » HL7 Shop
  » Kontakt
  » Kooperationen
  » Impressum
  » Sitemap
 
Verschlüsselung der Seitenlokalisation und Diagnosesicherheit
Entschliessung des TC Konformität und Zertifizierung vom Dezember 1999

Ab dem 1. Januar 2000 darf für die Verschlüsselung von Diagnosen nur noch der ICD10 verwendet werden. Hierzu müssen neben der eigentlichen Diagnose noch ein Zusatz sowie eine Seitenlokalisation kodiert werden können.

Für die Angabe dieser zusätzlichen Informationen wird folgendes empfohlen:

Seitenlokalisation und Diagnosezusatz werden mit einem Blank an Diagnose angehängt.

Beispiel:

  • Schnittwunde am linken Unterarm : S51.- L
  • Verdacht auf Koxarthrose links: M16.- LV

Die Reihenfolge des Anhängens wird nicht spezifiziert, da es für die beiden Tabellen keine Überschneidungen gibt.

Diese Kodierung erfolgt gemäß den Vorgaben des DIMDI. Diese Vorgaben zur Kodierung können auch unter dem folgenden Link nachgelesen werden.

Mithin besteht die Notwendigkeit zur gezielten Änderung oder Stornierung einzelner Diagnosen und Prozeduren. Da für die Version 2.4 bereits in Kapitel 2 empfohlen wird, eindeutige ID's und Action Codes in jedem relevanten Segment einzuführen, wurde beschlossen, diese Forderung ins Balloting für die Version 2.4 einzubringen.

Nachtrag: In Version 2.5 wurden die gewünschten Erweiterung in den internationalen Standard übernommen. Aus Gründen der Abwärtskompatibilität, wurde hierzu jedoch eine neue Nachricht (BAR^P12) definiert, in der eine Übermittlung von Diagnosen und Prozeduren im Update Modus möglich ist.

« Zurück
 
nach oben drucken weiterempfehlen