Entschliessung des TC Konformität und Zertifizierung vom Dezember 1999
Ab dem 1. Januar 2000 darf für die Verschlüsselung von Diagnosen nur
noch der ICD10 verwendet werden. Hierzu müssen neben der eigentlichen
Diagnose noch ein Zusatz sowie eine Seitenlokalisation kodiert werden
können.
Für die Angabe dieser zusätzlichen Informationen wird folgendes empfohlen:
Seitenlokalisation und Diagnosezusatz werden mit einem Blank an Diagnose angehängt.
Beispiel:
- Schnittwunde am linken Unterarm : S51.- L
- Verdacht auf Koxarthrose links: M16.- LV
Die Reihenfolge des Anhängens wird nicht spezifiziert, da es für die beiden Tabellen keine Überschneidungen gibt.
Diese Kodierung erfolgt gemäß den Vorgaben des DIMDI. Diese
Vorgaben zur Kodierung können auch unter dem folgenden Link nachgelesen
werden.
Mithin besteht die Notwendigkeit zur gezielten Änderung oder
Stornierung einzelner Diagnosen und Prozeduren. Da für die Version 2.4
bereits in Kapitel 2 empfohlen wird, eindeutige ID's und Action Codes
in jedem relevanten Segment einzuführen, wurde beschlossen, diese
Forderung ins Balloting für die Version 2.4 einzubringen.
Nachtrag: In Version 2.5 wurden die gewünschten Erweiterung in den
internationalen Standard übernommen. Aus Gründen der
Abwärtskompatibilität, wurde hierzu jedoch eine neue Nachricht
(BAR^P12) definiert, in der eine Übermittlung von Diagnosen und
Prozeduren im Update Modus möglich ist.
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