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LANR + BSNR
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zu §301
und KV-Abrechnungen muss die lebenslange Arztnummer (LANR) und die
(Neben-)Betriebsstättennummer (BSNR) übermittelt werden können. Hierzu hatten uns die
Anfragen der Firmen AGFA Healthcare, Siemens und TietoEnator erreicht.
Nach ausführlicher Diskussion mit den
Fragestellern ergab sich nur ein Anwendungsfall. In den ADT Nachrichten
muss für den einweisenden Arzt sowohl die LANR als auch die (N)BSNR übermittelt
werden können. Weitere Use Cases wurden zur Zeit von den Fragestellern nicht
vorgestellt. Auf dieser Basis hat Frank Oemig ein Dokument erstellt, das
die Empfehlung des TC's Konformität und Zertifizierung darstellt.
Da eine Umsetzung durch die Hersteller gemäss
KBV Vorgaben im Juli erfolgt sein soll, bestand hier die Notwendigkeit schnell eine Lösung zu finden, so dass die Abstimmung auch sehr kurzfristig erfolgt ist.
Aus diesem Grund fand eine eMail Abstimmung
(26.6.-13.7.08) über das TC statt, an der eine ausreichende Anzahl an
Mitglieder teilgenommen hat. Da es keine Gegenstimmen gab, ist das Dokument angenommen.
Sollte
diese Lösung nicht ausreichen, so ist eine erneute Anfrage unter Angabe des Use
Cases an das TC notwendig und erwünscht. |