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Aktuelles

18.07.2008
Umsetzung von LANR und BSNR

LANR + BSNR

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zu §301 und KV-Abrechnungen muss die lebenslange Arztnummer (LANR) und die (Neben-)Betriebsstättennummer (BSNR) übermittelt werden können. Hierzu hatten uns die Anfragen der Firmen AGFA Healthcare, Siemens und TietoEnator erreicht.

Nach ausführlicher Diskussion mit den Fragestellern ergab sich nur ein Anwendungsfall. In den ADT Nachrichten muss für den einweisenden Arzt sowohl die LANR als auch die (N)BSNR übermittelt werden können. Weitere Use Cases wurden zur Zeit von den Fragestellern nicht vorgestellt. Auf dieser Basis hat Frank Oemig ein Dokument erstellt, das die Empfehlung des TC's Konformität und Zertifizierung darstellt.

Da eine Umsetzung durch die Hersteller gemäss KBV Vorgaben im Juli erfolgt sein soll, bestand hier die Notwendigkeit schnell eine Lösung zu finden, so dass die Abstimmung auch sehr kurzfristig erfolgt ist.

Aus diesem Grund fand eine eMail Abstimmung (26.6.-13.7.08) über das TC statt, an der eine ausreichende Anzahl an Mitglieder teilgenommen hat. Da es keine Gegenstimmen gab, ist das Dokument angenommen.

Sollte diese Lösung nicht ausreichen, so ist eine erneute Anfrage unter Angabe des Use Cases an das TC notwendig und erwünscht.
 
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